Position der AG „Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt“ zum Internationaler Vertrag zur Pandemieprävention und ‑vorsorge der WHO
Ein rechtlich bindender internationaler Pandemievertrag soll zum Zweck der Vorsorge ausgearbeitet werden. Gegenüber den Mitgliedsländern soll die WHO weitreichende Vollmachten und Weisungsbefugnisse erhalten. Bisher gibt die WHO nur Empfehlungen für die Mitgliedsländer ab. Mit diesem Abkommen wäre die WHO befugt Entscheidungen zu treffen, die als Gesetze gelten und über den Verfassungen stehen würden.