Brief an die Bürgermeisterin Fr. Wild zur Impfaufklärung über die Elternbeiräte

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Wild,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

mit großen Sorgen haben wir das Schreiben von Frau Bürgermeisterin Wild vom 08.07.2021 mit dem Betreff „Covid-19-Pandemie Impfangebot, an die Eltern der Grund-, Mittel-, Förder-, Realschulen und Gymnasien“ gelesen. Wir waren und sind sehr überrascht von dem Druck, mit dem hier seitens der Regierung vorgegangen wird. Zumal sich die STIKO klar und mehrmals gegen eine Impfung von Kindern und Jugendlichen ausgesprochen hat. Es scheint so, als ob die Regierung nur dann auf die Empfehlungen hört, wenn diese zu ihren Vorhaben passen. So funktioniert Wissenschaft aber nicht! Es entsetzt uns, in welcher Art und Weise hier unschuldige und nachweislich so gut wie gar nicht betroffene und gefährdete Kinder und Jugendliche zum Impfen gedrängt werden sollen. Vor allem mit dem Wissen über folgende Fakten bezüglich dieser Impfungen:

  • Von den ca. 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland mussten seit Beginn der Pandemie ca. 1200 (< 0,01%) mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus behandelt werden.
  • Bis zum 25. Mai 2021 wurden dem RKI in der Gruppe der Null- bis Neunjährigen zwölf, in der Gruppe der 10- bis 19-Jährigen acht Todesfälle gemeldet, das entspricht 0,00015% (Quellen, u.a.: https://dgpi.de/stellungnahme-dgpi-dgkh-hospitalisierung-und-sterblichkeit-von-covid-19-bei-kindern-in-deutschland-18-04-2021/; https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/
  • Zum Vergleich kamen in demselben Zeitraum 25 Kinder durch Ertrinken und 55 im Zuge von Verkehrsunfällen ums Leben. Damit lässt sich für Kinder und Jugendliche kein erhöhtes Risiko durch eine Covid 19–Erkrankung ableiten und sollte Anlass genug sein, Eltern ihre Sorgen vor einem schweren Krankheitsverlauf bei ihren Kindern zu nehmen.
  • Die häufig angeführte Begründung, dass auch Kinder und Jugendliche deutliche gesundheitliche Risiken infolge einer SARS-CoV-2-Erkrankung hätten, widerlegt selbst der Vorsitzende der STIKO, der aufgrund der bisherigen Analyse zum Schluss kommt, dass es „Long-Covid bei den Kindern eigentlich nicht gibt. Es gibt dazu keine soliden, seriösen Daten“ (https://www.berliner-zeitung.de/news/stiko-chef-mertens-corona-impfung-von-vorerkrankten-kindern-waere-ein-segen-li.161436).
  • Auch das in der Öffentlichkeit instrumentalisierte Narrativ, dass Kinder in einem erheblichen Umfang Erwachsene anstecken, welche dann intensivmedizinisch behandelt werden müssen oder gar versterben, ist bisher nicht belegt. Das stellt auch das RKI fest „entgegen des Ausbreitungsprofils bei anderen Atemwegserregern scheint also im aktuellen pandemischen Geschehen keine substanzielle treibende Kraft von diesen Altersgruppen auszugehen“ (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFile). In einem Land mit so viel Forschungsmitteln, ist es erstaunlich, dass das RKI und die Gesellschaft so wenig über die genauen Zusammenhänge erfahren, wenn wir uns gleichzeitig überlegen, Millionen von Kindern zu impfen.
  • Nach wie vor ist wissenschaftlich nicht geklärt, ob und in welchem Umfang sowie für welche Dauer Geimpfte tatsächlich die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 verhindern können. Daher entbehren derartige Szenarien jeder wissenschaftlichen Grundlage. Einmal mehr muss auf den experimentellen Charakter der „Impfung“ verwiesen werden, bei welcher genbasierte Stoffe verabreicht werden. Für Erwachsene verfügen diese „Impfstoffe“ nur über eine bedingte Zulassung, für welche über Langzeitfolgen aufgrund der Teleskopierung der Zulassungsverfahren keine Aussagen getroffen werden können. Bereits nach fünf Monaten seit Impfbeginn, sind in Deutschland 550 Tote nach einer COVID-19-Impfung zu beklagen, mehr als 500 Geimpfte wurden wegen unerwünschter Nebenwirkungen hospitalisiert. Auf Grundlage dieser Daten wären bei 14 Millionen Kindern etwa 300 Todesfälle und mehr als 2500 Hospitalisierungen zu erwarten.
  • Mit Stand 22.05.2021 sind in der EMA-Datenbank insgesamt 1332 Fälle von unerwünschten Nebenwirkungen in der Altersgruppe 0 – 17 Jahre erfasst, die darauf hinweisen, dass bereits kleine Kinder ab dem Alter von einem Jahr geimpft wurden, offenbar kam es auch schon zu mehreren Todesfällen (https://www.adrreports.eu/de/search_subst.html#).
  • In den USA zeigt die Pfizer Zulassung für Jugendliche Nebenwirkungen von bis zu 90% (https://www.fda.gov/media/144413/download). In der WHO-Datenbank für Impfstoff-Nebenwirkungen VigiBase sind mit Datum vom 27.05.2021 bereits 34.327 Fälle von Herzproblemen in zeitlicher Nähe zur Impfung gelistet. Bereits seit April (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123321/Israel-untersucht-Myokarditisfaelle-nach-Impfung-mit-Biontech-Pfizer-Impfstoff=) untersucht man in Israel eine ungewöhnliche Häufung von Herzmuskelentzündungen nach der BioNTech/Pfizer-Impfung. Folgeschäden können die Patienten ihr Leben lang begleiten. Nebenwirkungen der Impfung gefährden Kinder besonders.
  • In den Zulassungsstudien stellte sich heraus, dass bereits die kurzfristigen Nebenwirkungen bei jüngeren Probanden wesentlich häufiger und stärker auftraten. (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-nebenwirkungen-nach-zweiter-covid-19-impfung-123073/). Mögliche langfristige Auswirkungen der Impfstoffe hätten bei Kindern schwerwiegende Konsequenzen und sind aufgrund fehlender Daten nicht abschätzbar.
  • Eine Notfallzulassung ist nicht rechtskonform, da gute Behandlungsmöglichkeiten, bei einer SARS-CoV-2-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen, bestehen. Die Ausnahme vom Gentechnik-Verbot für die „Corona-Impfstoffe“ gemäß der EU-Verordnung vom 15. Juli 2020 wurde befristet „solange COVID-19 eine gesundheitliche Notlage darstellt“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32020R1043). Das ist weder vom Infektionsgeschehen her der Fall noch war es jemals von der Auslastung der Spitäler und Intensivstationen gerechtfertigt. Im Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html). Die Impfungen sind damit klar rechtswidrig, die Ausnahme vom Gentechnik-Verbot nicht mehr gültig.
  • Der experimentelle Charakter dieser Impfungen wird der Bevölkerung in keiner Weise verdeutlicht, in Folge dessen verstößt u.a. die Forderung des deutschen Ärztetages gegen den Nürnberger Kodex, welcher 1946/47 im Zuge der Urteilsverkündung des NS-Ärzteprozesses formuliert wurde. Darin heißt es, dass bei Versuchen am Menschen die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist und dass eine Gefährdung nicht über jene Grenze hinausgehen darf, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben ist. Das bedeutet, dass der Schaden nicht größer als das Risiko sein darf.
  • Im Übrigen besitzen immunkompetente Menschen eine „robuste“ T-Zell-Immunität gegen SARS-CoV-Viren, einschließlich SARS-CoV-2 und seine Varianten. Der T-Zellschutz resultiert nicht nur aus der Exposition gegenüber SARS-CoV-2, sondern auch aus der kreuzreaktiven Immunität aufgrund früherer Infektionen mit anderen Coronaviren. Eine solche Kreuzimmunität war nach Infektionen, die bis zu 17 Jahren zurücklagen, nachweisbar (https://www.nature.com/articles/s41586-020-2550-z).
  • Des Weiteren legen Studien und Berichte nahe, dass die als so gefährlich beschriebene Delta-Variante des SARS-CoV-2 deutlich weniger gefährlich zu sein scheint, nämlich mindestens um den Faktor 10 (https://tkp.at/2021/07/10/britische-daten-zeigen-delta-variante-mindestens-10-fach-weniger-gefaehrlich-als-fruehere-varianten/), von daher macht dieses vorgelegte Tempo wenig Sinn. Dass die Varianten die aus dem ursprünglichen SARS-CoV-2 hervorgehen deutlich weniger gefährlich und tödlich sind, entspricht auch dem Wege der Evolution sämtlicher Viren.

Bei den sogenannten „Impfstoffen“ gegen SARS-CoV-2 handelt es sich um unzureichend auf Nebenwirkungen bzw. Langzeitfolgen untersuchte und nur bedingt bzw. notfallmäßig zugelassene Impfstoffe, zu welchen wie bereits oben erwähnt von der STIKO keine generelle Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ausgesprochen wurde. Wir möchten zu bedenken geben, dass es sich möglicherweise auch um eine rechtswidrige Handlung gemäß §1666 Abs. 1 BGB „Gefährdung des Kindeswohls“ handelt.

Da uns eine unabhängige und nicht von der Pharmaindustrie oder der Regierung einseitige Information wichtig ist, übersenden wir Ihnen diesen Brief mit den hier genannten Fakten und hoffen auf Ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Eltern und den Kindern. Wir machen uns große Sorgen um die Kinder und Jugendlichen. Sie sind das Fundament unserer Zukunft, sie gilt es besonders zu schützen. Genau diesen Schutz sehen wir nun stark bedroht. Seit über einem Jahr mussten unsere Schülerinnen und Schüler schon stark leiden und haben so viel zurückgesteckt. Jetzt gilt es, für sie Auf- und Einzustehen und von Profitgier der Pharmalobby fernzuhalten.

Wir bitten auch Sie, informieren Sie sich umfassend über die Impfungen und bilden Sie sich selbst eine unbeeinflusste, fachlich fundierte Meinung. Denn wer übernimmt bei Impfschäden die Verantwortung? Sind Sie dafür bereit?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Markus Ulrich, Dieter Geßler, Sabine Gastl, Gerhard Müller, Arthur Ferber, Alexander Denner, Elmar Straube, Verena Höhberger, Tabea Litzkendorf

Arbeitsgruppe „Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt“ des Kreisverbands Augsburg

Alexander Denner, Dr. Markus Ulrich, Verena Höhberger, Rainer Schwenkreis, Christine Göppel, Andreas Kahnt

Vorsitzende des Kreisverbands Augsburg
Basisdemokratische Partei Deutschland


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