Am 7.10.2021 haben bayerische Eltern einen offenen Brief an die Bayerische Staatsregierung gerichtet zur Unrechtmäßigkeit der „Lolli“-PCR-Pooltests. Daraus ist eine Petition hervorgegangen, die am 27.1.2022 im Bildungsausschuss des Bayerischen Landtags behandelt und abgewiesen wurde. Grundlage für die Abweisung ist die Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung (Staatsministerium für Unterricht und Kultus) vom 26.1.2022.
Die Stellungnahme vom 26.1.2022 ist wichtig, weil darin direkt auf die detaillierten gesundheitlichen und medizinproduktrechtlichen Beanstandungen zu den bei den „Lolli“-PCR-Pooltests eingesetzten Abstrichtupfern eingegangen wird. Diese Beanstandungen waren am 24.1.2022 von bayerischen Eltern in „Erläuterungen zur Petition ‚Pooltests in Schulen‘“ nachgereicht worden.
- Die Staatsregierung korrigiert mit ihrer Stellungnahme eigene Aussagen aus ihren anderen Veröffentlichungen (z. B. Homepage), ohne diese zu korrigieren. So aber werden die rechtlich relevanten Korrekturen nicht für alle Bürgerinnen und Bürger sichtbar.
- In ihrer Stellungnahme weist die Staatsregierung selbst auf die gesetzlichen Anforderungen hin, deren Einhaltung durch die vorliegenden Unterlagen (Laboranalysen, FAQ, Anleitungen etc.) nicht evident ist. Vielmehr beschränkt sie sich in ihrer Stellungnahme auf die Annahme, dass von der Unbedenklichkeit der Babio-Abstrichtupfer ausgegangen werden könne.
- Die Stellungnahme enthält sachliche Fehlinformationen und Fehlschlüsse, die so offensichtlich sind, dass von einer angemessenen sachlichen Auseinandersetzung mit den von bayerischen Bürgerinnen und Bürgern vorgebrachten begründeten Bedenken nicht ausgegangen werden kann.
- In ihrer Gesamtheit bewirkt die Stellungnahme der Staatsregierung, dass die durch die Petition formulierten Zweifel an Unbedenklichkeit und Rechtmäßigkeit der „Lolli“-PCR-Pooltests eher verstärkt als reduziert werden.
Hinweis:
Soweit recherchierbar wurde die Lutsch-Verwendung eines Abstrichtupfers – zusammen mit der gesamten Lolli-Methode – weltweit erstmals in Deutschland (Bayern und NRW) entwickelt und unter der Bezeichnung „Tupfer-Speichel-Probe“ in zwei RKI-Bulletins beschrieben.
Demnach gib es zur Probenentnahme Speichel durch Lutschen auf einem Abstrichtupfer bislang: keine unabhängige wissenschaftliche Forschung, keine Praxis-Erfahrung von vergleichbaren Produkt(einsätz)en und keine reguläre medizinproduktrechtliche Zulassung.
Es handelt sich um einen an Hundertausenden Kindern über ein Jahr projektierten Feldversuch, der nur durch eine „Evaluations“-Studie begleitet wird und sich damit außerhalb der für Medizinprodukte vorgeschriebenen Post-Market Surveillance- und Melde- Systeme bewegt. Die Staatsregierung bestätigt das, indem sie unter 5. (s.u.) von „Projektpartnern“ spricht, an die gemeldet wird – nicht ans BfArM
Das vorliegende Dokument enthält eine detaillierte Erwiderung auf die Stellungnahme vom 26.1.2022. Es werden die wichtigsten Aussagen der Staatsregierung kommentiert.