PM Ausgangssperre in Bayern war rechtswidrig
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die von der bayerischen Regierung im Frühjahr 2020 verhängte Ausgangssperre für rechtswidrig erklärt. Die Ausgangssperre habe gegen „das Übermaßverbot aus höherrangigem Recht“ verstoßen und sei deshalb unwirksam gewesen.
Hier findet ihr die Pressemeldung des LVs an die KVs.