Pressemitteilung zur Testpflicht an Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren Mandatsträger,
sehr geehrte Medienvertreter,

wir als Basisdemokratische Partei Deutschland, Kreisverband Augsburg, möchten uns zur Thematik „Testpflicht für Schüler in Bayern“ wie folgt äußern: Seit dieser Woche Montag, den 12.04.2021 gilt für Schüler in Bayern die Testpflicht, ab kommenden Montag, dem 19.04.2021 soll diese auch in den Kinderhorten eingeführt werden. Vergangene Woche erging am Donnerstag, dem 08.04.2021 am Familiengericht Weimar ein rechtsgültiges Urteil (Az.: 9 F 148/21). Dieses zeigt anhand mehrerer bahnbrechender Gutachten (Prof. Dr. Kuhbandner, Prof. Dr. med. Kappstein und Prof. Dr. rer. biol. Hum. Kämmerer), dass die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen durch die gesetzten Anordnungen zum Tragen von Masken aller Art, Mindestabstände und Schnelltests in Gefahr ist und diese daher mit sofortiger Wirkung aufzuheben sind. In Bezug auf das Maskentragen kommt das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern mit Beschluss vom 13.04.2021 (Az.: 2 F 192/21) zu einem ähnlichen Schluss und stützt sich auf die Gutachten des Urteils des Familiengerichts Weimar.

Die angeordneten Massentests an symptomlosen Schülern und Lehrern sind medizinisch unsinnig, darauf verweisen selbst die Hersteller der Antigen-Schnelltests (SARS-CoV-2 Rapid Antigen Test Nasal). Selbst das Robert-Koch-Institut gesteht in dem Leitfaden „Corona-Schnelltest-Ergebnisse verstehen“ das Problem einer hohen Wahrscheinlichkeit an falsch-positiven Testergebnissen mit den Schnelltests ein (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Infografik_Antigentest_PDF.pdf?_blob=publicationFile). Hier heißt es, die Aussagekraft von Antigen-Schnelltests hängt u.a. stark vom Anteil der Infizierten unter den getesteten Personen ab, daher macht ein Test an gesunden Personen überhaupt keinen Sinn. 

Ein positives Testergebnis stellt für den Schüler eine massive psychische Belastung dar. Es muss befürchtet werden, dass test-positive Kinder durch Mitschüler gemobbt und stigmatisiert werden. So werden sie zumindest vorübergehend vom Unterricht ausgeschlossen und müssen weitere medizinische Tests (PCR-Test) über sich ergehen lassen. Ein internationales Team aus renommierten Wissenschaftlern weist in einem umfangreichen Prüfbericht nach, dass der von Drosten, Corman u.a. für den Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 etablierte PCR-Test schwerwiegende wissenschaftliche Mängel aufweist (https://cormandrostenreview.com/report). In einer Mitteilung vom 14.12.2020 ergänzt die WHO Fakten, welche Kritiker der PCR-Tests schon lange anführen. Eine im Fachmagazin Nature veröffentlichte chinesische Studie aus Wuhan legt überdies nahe, dass das Narrativ der asymptomatischen Übertragung von SARS-CoV-2 überhaupt keine Rolle spielt (https://www.nature.com/articles/s41467-020-19802-w). Daraus schlussfolgernd kann davon ausgegangen werden, dass ein wesentlicher Anteil der Fallzahlen auf einem nicht-validierten Test und auf Fehleinschätzungen beruhen. Daher gilt nach wie vor, wer keine Symptome zeigt, von dem geht, wenn überhaupt eine äußerst geringe Gefahr aus, was die einschneidenden Maßnahmen, wie Quarantäne, Schul- und Betriebsschließungen in keiner Weise rechtfertigt.

Schließen möchten wir als Partei mit dem dringenden Verweis unserer Entscheidungsträger auf die §§ 16 und 25 im Deutschen Infektionsschutzgesetz, in welchen die Anwendung von Tests ausschließlich auf die Gruppe der „Kranken, Krankheitsverdächtigen und Ausscheider“ begrenzt ist. Die Generalisierung aller Menschen als „potentielle Gefährder“, wie derzeit an den Schulen und möglicherweise alsbald im Einzelhandel oder Unternehmen ist unsinnig und wurde wie oben dargelegt widerlegt. Für uns als dieBasis widerspricht dieser Ansatz ganz offensichtlich den ersten zehn Artikel des Grundgesetztes.

Auch weisen wir eingehend darauf hin, dass ab jetzt jeder, der die oben genannten gerichtlich untersagten Maßnahmen weiter anordnet, dafür die persönliche Verantwortung trägt und gegebenenfalls strafrechtlich verfolgt werden kann. 

Mit der Bitte um Weiterleitung und Veröffentlichung unseres Anliegens verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,

Alexander Denner, Dr. Markus Ulrich, Verena Höhberger, Silvia Barresi, Rainer Schwenkreis, Christine Göppel, Andreas Kahnt

Vorsitzende des Kreisverbands Augsburg
Basisdemokratische Partei Deutschland