Sehr geehrte Damen und Herren Mandatsträger,
sehr geehrte/r Schulleiter/in,
wir als Arbeitsgruppe „Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt“ der Basisdemokratischen Partei Deutschland, Kreisverband Augsburg, möchten uns zur Thematik „Corona-Impfung von Kindern und Jugendlichen“ wie folgt äußern:
Nachdem selbst STIKO-Mitglied Terhardt sich nicht zu einer Impfempfehlung für Kinder drängen lässt, räumt der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn die Möglichkeit ein, die STIKO-Empfehlung zu ignorieren. Diese Vorgehensweise bleibt insoweit zu befürchten, da der 124. Deutsche Ärztetag am 5. Mai 2021 einen Beschluss mit dem Titel „Notwendige COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche 2021/2022“ gefasst hat, mit welchem die Bundesregierung aufgefordert wird,
unverzüglich eine Strategie zu entwickeln, die Immunität von Kindern und Jugendlichen mittels Impfung vor dem kommenden Winter herbeizuführen. Dabei wird u.a. die ungeheuerliche Aussage „das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuchen könne nur mit einer rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden“ getätigt (https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/
downloads/pdf-Ordner/124.DAET/ Beschlussprotokoll_Stand_06.05.2021.pdf ).
Die Fakten zu den Risiken einer Covid-19 Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen sprechen hingegen eine andere Sprache. Von den knapp 14 Millionen Kindern und Jugendlichen in Deutschland mussten seit Beginn der Pandemie nur etwa 1200 (< 0,01%) mit einer SARS-CoV-2-Infektion im Krankenhaus behandelt werden. Bis zum 25. Mai 2021 wurden dem RKI in der Gruppe der Null- bis Neunjährigen zwölf, in der Gruppe der 10- bis 19-Jährigen acht Todesfälle gemeldet, das entspricht 0,00015% (https://dgpi.de/stellungnahme-dgpi-dgkh-hospitalisierung-und-sterblichkeit-von-covid-19-bei-kindern-in-deutschland-18-04-2021/, https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1104173/umfrage/todesfaelle-aufgrund-des-coronavirus-in-deutschland-nach-geschlecht/#professional) . Zum Vergleich kamen in demselben Zeitraum 25 Kinder durch Ertrinken und 55 im Zuge von
Verkehrsunfällen ums Leben. Damit lässt sich für Kinder und Jugendliche kein erhöhtes Risiko durch eine Corona-Erkrankung ableiten und sollte Anlass genug sein, Eltern ihre übergroßen Sorgen vor einem schweren Krankheitsverlauf bei ihren Kindern zu nehmen.
Die häufig angeführte Begründung, dass auch Kinder und Jugendliche deutliche gesundheitliche Risiken infolge einer SARS-CoV-2-Erkrankung hätten, widerlegt selbst der Vorsitzende der STIKO, der aufgrund der bisherigen Analyse zum Schluss kommt, dass es „Long-Covid bei den Kindern eigentlich nicht gibt. Es gibt dazu keine soliden, seriösen Daten“ (https://www.berliner-
zeitung.de/news/stiko-chef-mertens-corona-impfung-von-vorerkrankten-kindern-waere-ein-segen-
li.161436).
Auch das in der Öffentlichkeit instrumentalisierte Narrativ, dass Kinder in einem erheblichen Umfang Erwachsene anstecken, welche dann intensivmedizinisch behandelt werden müssen oder gar versterben, ist bisher nicht belegt. Das stellt auch das RKI fest „entgegen des Ausbreitungsprofils bei anderen Atemwegserregern scheint also im aktuellen pandemischen Geschehen keine substanzielle treibende Kraft von diesen Altersgruppen auszugehen“ (https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2021/Ausgaben/13_21.pdf?__blob=publicationFile). In einem Land mit so viel Forschungsmitteln, ist es erstaunlich, dass das RKI und die Gesellschaft so wenig über die genauen Zusammenhänge erfahren, wenn wir uns gleichzeitig überlegen, Millionen von Kindern zu impfen. Nach wie vor ist wissenschaftlich nicht geklärt, ob und in welchem Umfang sowie für welche Dauer Geimpfte tatsächlich die Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 verhindern können. Daher entbehren derartige Szenarien jeder wissenschaftlichen Grundlage. Einmal mehr muss auf den experimentellen
Charakter der „Impfung“ verwiesen werden, bei welcher genbasierte Stoffe verabreicht werden. Für Erwachsene verfügen diese „Impfstoffe“ nur über eine bedingte Zulassung, für welche über Langzeitfolgen aufgrund der Teleskopierung der Zulassungsverfahren keine Aussagen getroffen werden können. Bereits nach fünf Monaten seit Impfbeginn, sind in Deutschland 550 Tote nach einer COVID-19-Impfung zu beklagen, mehr als 500 Geimpfte wurden wegen unerwünschter Nebenwirkungen hospitalisiert. Auf Grundlage dieser Daten wären bei 14 Millionen Kindern etwa 300 Todesfälle und mehr als 2500 Hospitalisierungen zu erwarten.
Mit Stand 22.05.2021 sind in der EMA-Datenbank insgesamt 1332 Fälle von unerwünschten Nebenwirkungen in der Altersgruppe 0-17 Jahre erfasst, die darauf hinweisen, dass bereits kleine Kinder ab dem Alter von einem Jahr geimpft wurden, offenbar kam es auch schon zu mehreren Todesfällen (https://www.adrreports.eu/de/search_subst.html). In den USA zeigt die Pfizer Zulassung für Jugendliche Nebenwirkungen von bis zu 90% (https://www.fda.gov/media/144413/download). In der WHO-Datenbank für Impfstoff-Nebenwirkungen VigiBase sind mit Datum vom 27.05.2021 bereits 34.327 Fälle von Herzproblemen in zeitlicher Nähe zur Impfung gelistet. Bereits seit April (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123321/Israel-untersucht-Myokarditisfaelle-nach-Impfung-mit-Biontech-Pfizer-Impfstoff=) untersucht man in Israel eine ungewöhnliche Häufung von Herzmuskelentzündungen nach der BioNTech/Pfizer-Impfung. Folgeschäden können die Patienten ihr Leben lang begleiten. Nebenwirkungen der Impfung gefährden Kinder besonders. In den Zulassungsstudien stellte sich heraus, dass bereits die kurzfristigen Nebenwirkungen bei jüngeren Probanden wesentlich häufiger und stärker auftraten. (https://www.pharmazeutische-zeitung.de/mehr-nebenwirkungen-nach-zweiter-covid-19-impfung-123073/). Mögliche langfristige Auswirkungen der Impfstoffe hätten bei Kindern besonders schwerwiegende Konsequenzen und sind aufgrund fehlender Daten nicht abschätzbar. Eine Notfallzulassung ist nicht rechtskonform, da gute Behandlungsmöglichkeiten, bei einer SARS-CoV-2-Erkrankung bei Kindern und Jugendlichen, bestehen. Die Ausnahme vom Gentechnik-Verbot für die „Corona-Impfstoffe“ gemäß der EU-Verordnung vom 15. Juli 2020 wurde befristet „solange COVID-19 eine gesundheitliche Notlage darstellt“ (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX: 32020R1043). Das ist weder vom Infektionsgeschehen her der Fall noch war es jemals von der Auslastung der Spitäler und Intensivstationen gerechtfertigt. Im Jahresdurchschnitt waren vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/2-quartal/corona-gutachten-beirat-bmg.html). Die Impfungen sind damit klar rechtswidrig, die Ausnahme vom Gentechnik-Verbot nicht mehr gültig.
Der experimentelle Charakter dieser Impfungen wird der Bevölkerung in keiner Weise verdeutlicht, in Folge dessen verstößt u.a. die Forderung des deutschen Ärztetages gegen den Nürnberger Kodex, welcher 1946/47 im Zuge der Urteilsverkündung des NS-Ärzteprozesses formuliert wurde. Darin heißt es, dass bei Versuchen am Menschen die freiwillige Zustimmung der Versuchsperson unbedingt erforderlich ist und dass eine Gefährdung nicht über jene Grenze hinausgehen darf, die durch die humanitäre Bedeutung des zu lösenden Problems vorgegeben ist. Das bedeutet, dass der Schaden nicht größer als das Risiko sein darf.
Im Übrigen besitzen immunkompetente Menschen eine „robuste“ T-Zell-Immunität gegen SARS-CoV-Viren, einschließlich SARS-CoV-2 und seine Varianten. Der T-Zellschutz resultiert nicht nur aus der Exposition gegenüber SARS-CoV-2, sondern auch aus der kreuzreaktiven Immunität aufgrund früherer Infektionen mit anderen Coronaviren. Eine solche Kreuzimmunität war nach Infektionen, die bis zu 17 Jahren zurücklagen, nachweisbar (https://www.nature.com/articles/s41586-020-2550-z).
Wir, als Arbeitsgruppe „Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt“, im Kreisverband Augsburg der Basisdemokratischen Partei Deutschland, fordern Sie als Schulleiter/innen eindringlich dazu auf, diesem Aktionismus und der Gefährdung unserer Jüngsten endlich Einhalt zu gebieten und sich schützend vor Ihre Schüler/innen zu stellen sowie die Kinder und Eltern aufzuklären, was u.a. zu Ihren Aufgaben gehört.
Der Kreisverband Augsburg, der Basisdemokratischen Partei Deutschland wird alles unternehmen, um diesem Wahnsinn ein Ende zu bereiten und wird eine weitere Gefährdung unserer Schwächsten zugunsten der Profitgier unserer Pharmakonzerne nicht zulassen.
Für die Basisdemokratische Partei Deutschland sind Machtbegrenzung und Achtsamkeit grundlegende Prinzipien. Daher muss die Entscheidung für oder gegen eine Covid-19-Impfung, wie bei jeder anderen Impfung auch, die individuelle Entscheidung eines jeden Menschen bleiben und zwar bedingungslos!
Mit der Bitte um Weiterleitung unseres Anliegens an Ihre Lehrkräfte verbleiben wir mit freundlichen Grüßen,
Dr. Markus Ulrich, Dieter Geßler, Sabine Gastl, Gerhard Müller, Arthur Ferber, Alexander Denner,
Elmar Straube, Verena Höhberger, Tabea Litzkendorf
Arbeitsgruppe „Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt“ des Kreisverbands Augsburg
Alexander Denner, Dr. Markus Ulrich, Verena Höhberger, Silvia Barresi, Rainer Schwenkreis,
Christine Göppel, Andreas Kahnt
Vorsitzende des Kreisverbands Augsburg
Basisdemokratische Partei Deutschland