Verträge mit Pharmaunternehmen zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen bis zum Jahr 2029: Stellungnahme der AG GELU

Augsburg, den 22.03.2022

Die Bundesregierung setzt sich beim Thema Corona-Impfpflicht zunehmend selbst unter Druck. So beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch, dem 16.03.2022 Verträge zur Bereitstellung von Corona-Impfstoffen mit Impfstoffhersteller bis zum Jahr 2029 abzuschließen. Laut der Pressemitteilung des Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz handelt es sich um die Unternehmen BioNTech, die Bietergemeinschaft CureVac/GlaxoSmithKline, die Bietergemeinschaft Wacker/CordenPharma, Celonic und IDT Dessau (https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/03/20220316-bundesregierung-will-vertrage-schliessen-fur-impfstoffversorgung-im-pandemiefall.html).

Es ist unklar, auf welche Annahmen sich dabei das Bundeskabinett stützt, so dass es glaubt, Corona-Impfstoffe für weitere sieben Jahre sichern zu müssen. Auch findet zwischenzeitlich eine Bundestagswahl statt, die bei diesem Beschluss, welcher mehrere Legislaturperioden betrifft keine Rolle zu spielen scheint.

Bundeswirtschafts- und Klimaschutzminister Robert Habeck sagte dazu: „Wir haben die Lehren aus der Coronapandemie und der anfänglichen Impfstoffknappheit gezogen: Mit den Verträgen sichern wir die Impfstoffproduktion und -versorgung für die kommenden Jahre und treffen Vorsorge für die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“. Auf die erzielte Planungssicherheit verwies auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach: „So stellen wir sicher, dass künftig schnell die Bevölkerung mit Impfstoff versorgt werden kann.“

Ferner heißt es in der Pressemitteilung, dass die Pandemiebereitschaftsverträge der Bundesregierung im Falle des Andauerns der COVID-19-Pandemie oder einer neuen Pandemie den Zugriff auf Produktionskapazitäten der Unternehmen gewähren und so Vorsorge für den Fall einer erneuten Engpasssituation treffen sollen. Die Verträge umfassen neben der Bereithaltung von Produktionskapazitäten auch Vereinbarungen zur Herstellung und Lieferung von Impfstoffen an die Bundesregierung. Damit soll sichergestellt werden, dass Kapazitäten erhalten und im Bedarfsfall zeitnah für die Produktion von ausreichend Impfstoff für die Bürger zur Verfügung stehen. Dafür zahlt der Bund den Unternehmen ab dem Zeitpunkt der Bereitschaft ein jährliches Bereitschaftsentgelt. Nach Schätzung des Bundes belaufen sich die Kosten für die Jahre 2022 bis 2029 auf bis zu 2,861 Milliarden Euro.

Damit erscheint die Befristung der Corona-Impfpflicht bis zum 31. Dezember 2023 laut dem Gesetzesentwurf der Regierungskoalition nur noch als Makulatur (https://dserver.bundestag.de/btd/20/008/2000899.pdf).

Sollte der Bundestag gegen die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht stimmen, so besteht die Befürchtung, dass aufgrund der für die kommenden sieben Jahre fixierten Impfstoffversorgung die Implementierung dieser Verfügung nur noch eine Frage der Zeit sein wird.

Dieses Vorhaben stößt bei uns auf grundsätzliche Ablehnung, da der Grund für diese Verträge völlig unplausibel erscheint und sich wenn überhaupt nur auf Vermutungen und Annahmen begründet. Des Weiteren werden den Pharmaunternehmen auf Kosten der Steuerzahler Milliardenzahlungen zugesichert, ohne dass diese Unternehmen tätig werden müssen.

Dr. Markus Ulrich, Dieter Geßler, Sabine Gastl, Dr. Eva Leuschner, Gerhard Müller, Arthur Ferber, Alexander Denner, Elmar Straube, Verena Höhberger, Tabea Litzkendorf

Arbeitsgruppe „Gesundheit, Ernährung, Landwirtschaft und Umwelt“ des Kreisverbands Augsburg

Gerhard Presser, Dr. Markus Ulrich, Verena Höhberger, Manuela Lanzer, Rainer Schwenkreis, Christine Göppel, Helga Sättler, Barbara Fuhrmann, Silvia Barresi, Etienne Dame

Vorsitzende des Kreisverbands Augsburg
Basisdemokratische Partei Deutschland

https://diebasis-augsburg.de/wp-content/uploads/2022/03/20220328_Position-Vertraege-Corona-Impfstoffe-bis-2029.pdf